In allen Fragen rund um Administration, Organisation und den Kirchenbeitrag berät Sie in unserem Pfarrbüro Laura Dygruber, im Büro des Brigittaheimes Peter Spielbüchler.
Sie erreichen uns im Pfarrhaus freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr,
unter T 06136.82 09 29 per email über unser Kontaktformular oder
im Büro des Brigittaheimes montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr,
unter T 06136.81 10 11.
Änderung beim Kirchenbeitrag 2017
Die Evangelische Kirche in Österreich - wie auch die katholische Kirche und die israelitische Kultusgemeinde - wurde im Rahmen der Steuerreform (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 01.01.2017 bezahlten Kirchenbeiträge bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Beiträge nur mehr auf Grundlage einer solchen Datenübermittlung im Bescheid berücksichtigt werden; dies erfolgt automatisch, eine Geltendmachung in der Steuererklärung ist nicht mehr erforderlich.
Auszug aus dem Begleitbrief zur KB-Vorschreibung 2017
Durch diese gesetzliche Vorgabe ergeben sich auch Änderungen für unsere Gemeindeglieder,
für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Kontakt sh. oben).
Alle weiteren Informationen dazu können Sie bitte hier erfahren.